Schallschutz im Städtebau
Schallschutz in der Bauleitplanung
- Ermittlung der Schallemissionen und -immissionen von Verkehrswegen (Straße, Schiene, Fluglärm)
- Ermittlung der Schallemissionen und -immissionen von Sport- und Freizeitanlagen
- Ermittlung der Schallemissionen und -immissionen von Gewerbe- und Industrieanlagen
- Kontingentierung der Schallemissionen in Gewerbe- und Industriegebieten
(Festsetzung von flächenbezogenenSchallleistungspegeln) - Dimensionierung von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen
- Formulierung von textlichen Vorschlägen zum Thema Schallschutz für die
Satzung des Bebauungsplanes - schalltechnische Beratung für Planungswettbewerbe
Lärmminderungsplanung
Gemäß § 47a BImSchG haben Städte und Gemeinden einwirkende Geräuschquellen zu erfassen
und ihre Auswirkungen auf die Umwelt festzustellen:
- Ermittlung der maßgebenden Schallemissionen von Verkehrswegen, Sportanlagen sowie
Gewerbe- und Industrieanlagen - Erstellung von Immissions- und Konfliktplänen
- Durchführung von Emissionsanalysen und Erstellung von Lärmminderungsplänen
- Fortschreibung der Untersuchungsergebnisse im Sinne einer kontinuierlichen Lärmminderungsplanung
Schalltechnische Verkehrsplanung
Schalltechnische Beurteilung von Verkehrskonzepten für Städte und Gemeinden,
Schalltechnische Beurteilung
von Verkehrsvorhaben im Rahmen von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren:
- Ermittlung der Schallimmissionen von geplanten Verkehrswegen gemäß der 16. BImSchV
- Dimensionierung von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen
Schallschutz im Hochbau
Im Rahmen der Planung von Hochbauten mit einer hohen Außenlärmbelastung:
- Ermittlung der Schallimmissionen
- Dimensionierung und Optimierung von passiven Schallschutzmaßnahmen (Fenster, Außenwände,
Belüftungseinrichtungen, Dachkonstruktionen) gemäß den Anforderungen der DIN 4109 bzw. VDI 2719
Emissions- und Immissionsmessungen
Das Ingenieurbüro Greiner ist Messstelle nach § 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz
auf dem Gebiet des Lärmschutzes:
- Ermittlung der Geräuschemissionen und Geräuschimmissionen von Verkehr, Gewerbe,
Industrie, Sport und Freizeit - Durchführung von Messungen nach § 26 BImSchG